Mit ziemlicher Sicherheit haben viele Jugendliche bereits Erfahrungen mit Pornofilmen gemacht. Trotzdem sagt das Gesetz ganz klar, dass das Ansehen von Pornos bis zum bis zum 18. Geburtstag verboten ist.
Geregelt wird der Umgang mit Pornographie in Österreich einerseits in den Landesjugend-schutzgesetzen und andererseits im Pornografiegesetz.
Neben dem Porno-Schauen ist es außerdem verboten, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren pornografisches Material zugänglich zu machen. Hier ist für dich besondere Achtung geboten! Du kannst als Jugendliche*r mit dem Gesetz in Konflikt kommen, wenn du etwa pornografisches Material (Filme, Bilder etc.) an andere Personen unter 18 Jahren weitergibst, sie herzeigst oder verschickst.
Dieses Gesetz gilt auch dann, wenn du selbst noch unter 18 bist. Bedenke, dass du ab deinem 14. Geburtstag strafmündig bist!