Bevor wir diese Frage im Detail beantworten, möchten wir festhalten, dass Geschlechtsverkehr immer ohne Gewalt und komplett freiwillig passieren muss – egal , wie alt jemand ist. Niemand darf gegen seinen Willen zum Sex genötigt, „überredet“ oder gezwungen werden.
Es gibt verschiedene Altersgrenzen, die zu beachten sind. Die erste ist einfach: Ab deinem 14. Lebensjahr bist du sexuell mündig, das bedeutet, du darfst deine Sexualität in jeder Form ausleben. Solange die andere Person auch 14 Jahre oder älter ist, spielt der Altersunterschied keine Rolle.

Und dann gibt es noch Ausnahmen für Jugendliche, die unter 14 Jahre alt sind: 13-Jährige dürfen Geschlechtsverkehr mit Personen haben, die maximal 3 Jahre älter sind (also, Sex mit einem*einer 16-Jährigen ist ok, mit einem*einer 17-Jährigen jedoch nicht erlaubt). Und dann gibt es noch eine Regel für 12-Jährige: Sie dürfen zwar mit maximal 4 Jahre älteren Personen sexuellen Kontakt haben (z.B. Petting), zum Geschlechtsverkehr darf es aber nicht kommen.
Falls das alles vielleicht ein bisschen zu kompliziert klingt -hier einige Beispiele (diese beschreiben Sex zwischen Burschen und Mädchen, aber die gleichen Altersgrenzen gelten natürlich auch für homosexuelle Beziehungen):

  • Sie ist 14 und er ist 20. Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist erlaubt wenn beide das möchten und sich bereit fühlen.
  • Er ist 13 und sie ist 16. Auch hier ist Geschlechtsverkehr erlaubt (13 + maximal 3 Jahre)
  • Er ist 12 und sie ist 16. Hier würde sich das Mädchen strafbar machen, wenn die beiden Geschlechtsverkehr miteinander haben. Erlaubt ist hier nur Petting (kein Eindringen in die Scheide, kein Oralverkehr).

Auch noch wichtig zu wissen:
Sex zwischen Minderjährigen und einer Autoritätsperson (z.B. Lehrer*in, Trainer*n, etc.) ist immer verboten und damit strafbar.
Die angegebenen Altersgrenzen beziehen sich auf Österreich. Wenn du dich aus irgendeinem Grund im Ausland aufhältst (z.B. Urlaub), gelten die Gesetze von jenem Land, in dem du dich befindest.