Sexting – also von sich selbst erotische Nacktaufnahmen oder Videoclips zu machen und diese dann auch zu verschicken – mag eine sehr aufregende Sache sein. Aber Vorsicht – es kann ganz schnell sehr unangenehme Folgen haben.

Zum einen ist es wichtig zu wissen, dass das Internet nichts vergisst. Das bedeutet, wenn du erst einmal Fotos übers Internet verschickt hast, ist es unmöglich, sie wieder zurückzuholen. Vor allem bei Nacktaufnahmen ist die Gefahr groß, dass diese sehr rasch mit ein paar Klicks an eine Vielzahl anderer Leute weitergeschickt werden und somit in fremde Hände gelangen können.

Zum anderen gilt das Verbreiten und Veröffentlichen erotischer Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren als Kinderpornografie welche selbstverständlich illegal ist! Das heißt aber nicht, dass du dich strafbar machst, wenn du in einer Beziehung Nacktfotos austauschst, sofern beide das wollen. Das Gesetz (§207a StGB) besagt, dass der einvernehmliche Austausch von selbst produzierten Nacktfotos und Videos zwischen zwei Jugendlichen ab 14 Jahren straffrei ist. Ein Weiterleiten und Herzeigen von im Vertrauen ausgetauschten Inhalten an Dritte ist aber verboten!

Ein Tipp: Wenn du unbedingt erotische Bilder von dir verschicken möchtest, dann achte darauf, dass dein Gesicht nicht zu erkennen ist. Auch ohne intime Körperteile komplett abzubilden, kann ein Foto sehr erotisch wirken. So kann z.B. ein verhüllender Arm oder ein Kleidungsstück die Bilder eher noch interessanter wirken lassen.

Und wenn mal was passiert?
Ist tatsächlich ein Nacktfoto von dir im Internet gelandet, dann hol dir schnell Hilfe. Diese bekommst du bei 147 Rat auf Draht, oder auch beim Internet-Ombudsmann unter www.ombudsmann.at.